Einreise in die Schweiz


5) Einreise in die Schweiz

Bitte beachten Sie, dass der Gast / Reisender selbst für die Reiseformalitäten verantwortlich ist. Für die Einreise durch die Einwanderungsbehörde verweigert, behandelt Travelwell dies als "no-show"! Dies ist kein Grund für eine Rückerstattung des bezahlten Geldes!


Für die Einreise in die Schweiz gelten verschiedene Bestimmungen. Grundsätzlich wird zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus EU- und EFTA-Staaten und solchen aus anderen Ländern unterschieden. In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration die zuständige Behörde.
Informationen/Hinweise zur Einreise in den Schengen-Raum können nützlich sein, wenn Sie eine Reise in die Schweiz planen. Informationen zur Einreise in die Schweiz  (Voraussetzungen, Kurzaufenthaltsrechner, Visumspflicht usw.) finden Sie auf der Website des Bundes.


Das Visum kann von der schweizerischen Vertretung an ihrem Wohnort ausgestellt werden.
Seit Inkrafttreten des Beitritts der Schweiz zum Schengen- und Dublin-Abkommen (12 December 2008) können die Schweizer Vertretungen im Ausland das erforderliche Visum ausstellen.

 

Schengen Visum, typ C:
für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, z.B. im Rahmen des Tourismus, eines Besuchs, eines kurzfristigen Sprachaufenthalts usw.

 

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden: Je nach Jahreszeit und Art des Visums kann das Verfahren mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Für ein Schengen-Visum kann der Visumantrag frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise in den Schengen-Raum gestellt werden.


Die Dokumente, die zusammen mit dem Visumantrag eingereicht werden müssen, sowie das Verfahren unterscheiden sich je nach Wohnsitzland des Antragstellers. Um herauszufinden, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, klicken Sie auf den nachstehenden Link, um die Bedingungen für die Beantragung eines Visums für Ihr Land einzusehen.
https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy_en


Gäste von ausserhalb des Schengen-Raums müssen eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen.

Unsere ganze Vereinbarug beinhaltet das. Bitte besuchen Sie unsere Seite: